Die meist gestellten Fragen

Für Eigentümer

Warum bekomme ich zwei Abrechnungen für mein Sondereigentum?

Sie erhalten von uns 

  1. die Jahresabrechnung der Wohnungseigentümergemeinschaft über Ausgaben für das Gemeinschaftseigentum.
  2. Die Auflistung aller Mieteinahmen und Ausgaben für Ihr Sondereigentum mit allen dazu gehörenden Kontoauszügen Ihres Mietenkonto und allen Rechnungen.
Wo liegt der Unterschied zwischen Wohnungs-, Sonder- und Teileigentum?

In der Wohnungseigentümergemeinschaft wird unterschieden in Gemeinschaftseigentum und Sondereigentum. „Gegenstand des Sondereigentums sind die gemäß § 3 Abs. 1 bestimmten Räume sowie die zu diesen Räumen gehörenden Bestandteile des Gebäudes, die verändert, beseitigt oder eingefügt werden können, ohne dass dadurch das gemeinschaftliche Eigentum oder ein auf Sondereigentum beruhendes Recht eines anderen Wohnungseigentümers über das nach § 14 zulässige Maß hinaus beeinträchtigt oder die äußere Gestaltung des Gebäudes verändert wird.“ (§ 5 Abs. 1 WEG). Beim Sondereigentum kann es sich wiederum um Teileigentum (nicht zu Wohnzwecken dienend) oder Wohnungseigentum handeln.

Muss ich an der jährlichen Eigentümerversammlung persönlich teilnehmen?

Wir freuen uns sehr darüber, wenn die jährliche Eigentümerversammlung von Ihnen besucht wird. Allerdings ist es nicht zwingend erforderlich, an der Versammlung teilzunehmen. Sollten Sie verhindert sein, bitten wir Sie – auch im eigenen Interesse – eine ausgefüllte und unterschriebene Weisungsvollmacht zu erteilen. So haben Sie die Möglichkeit trotz Abwesenheit über wichtige Punkte der Tagesordnung mit abzustimmen.

Wie kann ich mich für das Eigentümer-Portal anmelden?

Über das Kundenportal können wir Ihnen sämtliche Informationen und Dokumente (z.B. Jahresabrechnungen, Hausordnung) sehr schnell elektronisch zukommen lassen. Sie haben die Möglichkeit, Ihre Dokumente im Portal mit Ihrem Passwort zu archivieren und individuell abzurufen. Sofern Sie sich registrieren möchten, schicken Sie uns einfach eine E-Mail. Wir senden Ihnen dann einen Link mit dem entsprechenden Einladungscode.

Was ist eine Mietüberschussabrechnung?

Sofern Sie uns mit der Verwaltung Ihres Sondereigentums beauftragt haben, erhalten Sie regelmäßig eine Auskehrung Ihres Überschusses. Dieser wird jeden Monat neu aus den tatsächlichen Einnahmen und Ausgaben auf Ihrem bei uns geführten Mietenkonto errechnet. In der Regel ermittelt sich dieser aus der eingegangenen Miete abzüglich der Wohngeldzahlung, die wir für Sie direkt auf das Konto der Eigentümergemeinschaft einzahlen.

Welchen Mehrwert hat für mich die Sondereigentumsverwaltung?

Ihr Immobilienvermögen ist es wert, von Fachleuten betreut zu werden.
Wir beraten Sie über Mietrecht, Mietanpassungen, Schönheitsreparaturen, und vieles mehr.
Ihre Mieter bleiben langjährige, zufriedene Mieter, wenn für deren Anliegen schnell Lösungen vor Ort geschaffen werden.
Als Eigentümer behalten Sie – soweit Sie es wollen - dennoch die Entscheidungskompetenz.

Wie erfahre ich von möglichen Mieterhöhungen?

Im Rahmen der Sondereigentumsverwaltung berechnen wir regelmäßig nach Erscheinen eines neuen Mietspiegels die rechnerisch möglichen Mietanpassungen.

Sie erhalten von uns die wichtigen Informationen über die rechtlichen Rahmenbedingungen.

Was wird unternommen, wenn mein Mieter das Mietverhältnis kündigt?

Wenn das Mietverhältnis gekündigt wird, prüfen wir zunächst die Einhaltung des Form- und Fristerfordernisses.

Die gesamte Abwicklung übernehmen wir. Dazu gehören viele Schritte:

  • Abnahmetermin mit Protokollierung
  • Check der technischen Ausstattung
  • Beauftragung erforderlicher Renovierungen
  • Stromummeldung
  • Heizkostenablesung
  • Namensschilderwechsel
  • Abrechnung der Mietkaution

Zeitgleich beraten Sie unsere Fachleute von Abakus Immobilien Vermittlung über die besten Möglichkeiten der Neuvermietung oder des Immobilienverkaufs.

Wie kann ich den aktuellen Marktpreis meines Immobilieneigentums erfahren?

Abakus Immobilien Vermittlung.

Diese Makler-Profis haben den Überblick über die möglichen Verkaufswerte in der Mikrolage Ihrer Immobilie.

Kontakt: info@abakus-makler.de; Te: 0341-2307777

Für Bewohner

Ich habe meinen Wohnungsschlüssel verloren. Was muss ich tun?

Wenn der verlorene Schlüssel Ihrer Adresse zugeordnet werden kann, sind folgende Sicherungsmaßnahmen sofort einzuleiten:

  • Informieren Sie uns sofort per E-Mail oder über unser ABAKUS Kundenportal.
  • Informieren Sie Ihre Haftpflichtversicherung.
  • Wechseln Sie Ihr Wohnungstürschloss.
  • Informieren Sie alle Nachbarn im Haus über die Gefahr, dass Dritte Zugang zum Haus erhalten könnten.

Schlüsselnachbestellungen und/oder die Auswechselung der Schließanlage sind kostenpflichtige Leistungen, die der Verursacher zu tragen hat.

Sollten Sie sicher sein, dass der verlorene Schlüssel von dem Finder nicht dem Haus zugeordnet werden kann, so senden Sie uns darüber eine eidesstattliche Versicherung.

Warum stehen in meiner Heiz- und Betriebskostenabrechnung zwei Abrechnungsergebnisse? Muss ich diese beide zahlen?

Die jährliche Heiz- und Betriebskostenabrechnung beinhaltet zwei Bestandteile:

  • die Gesamtabrechnung
  • die Heizkostenabrechnung

Das Ergebnis der Heizkostenabrechnung ist in der Gesamtabrechnung bereits enthalten. Dort steht auch das relevante Gesamtabrechnungsergebnis. Die Nachzahlung in der Heizkostenabrechnung ist nicht noch einmal extra zu bezahlen.

Was ist im Havariefall zu tun?

Brand: 

  • Feuerwehr rufen!
  • alle Nachbarn warnen!
  • ABAKUS informieren

Wasser:

  • Hauptabsperrhahn zudrehen oder sonstige Wasserquelle versuchen bestmöglich provisorisch zu stopfen! 
  • Nachbarn unterhalb der eigenen Wohnung informieren!
  • Hausmeister anrufen
  • ABAKUS informieren
  • am Wochenende im Notbetrieb den am Hausaushang genannten Installateur anrufen

Einbruch:

  • Polizei verständigen und Anzeige erstatten!
  • Tür notdürftig sicher und Schloss austauschen!
  • ABAKUS informieren
Wie kann ich mich für das Mieter-Portal anmelden?

Auf Wunsch erhalten Sie von ABAKUS Immobilien einen Einladungscode zu unserer ABAKUS-Casavi-App. Schreiben Sie uns dazu einfach eine E-Mail an info@abakusimmobilien.de. Sie erhalten dann an die angegebene E-Mail einen Einladungscode, mit dem Sie sich online registrieren können. Sobald dies erfolgt ist, können Sie Ihre Betriebskostenabrechnungen und andere Dokumente Ihr Mietverhältnis betreffend einsehen. Lassen Sie sich überzeugen von der einfachen, übersichtlichen Kommunikation über diese Plattform.

Tipps zur Wohnungspflege

  • Lüften / Heizen
  • Abflüsse heiß spülen
  • Ventile / Absperrhähne 2x p.a. zu- und aufdrehen
  • FI-Schalter 1x pa. auslösen
  • Bodenabläufe am Balkon von Laub und Schmutz freihalten
  • Holzteile: z.B. Fensterrahmen außen, Balkongeländer, Balkonbodenbelag auf Lack- oder Holzschäden prüfen
  • Silikonfugen in Naßräumen sauber halten.
  • Gerissene Silikonfugen fachgerecht nacharbeiten lassen.
  • Mechanik an Fenster- und Balkontüren gängig halten
  • Keine Feststoffe (Windeln, Hygieneartikel) in die Toilette entsorgen
  • Parkett mit Parkettpflegemittel behandeln.
  • Leichte Schimmelbildung in Fensterlaibungen mit reinem Alkohol desinfizieren und entfernen
  • Im Winter Schneelast von Balkonen und Dachüberständen entfernen
  • Kondensat an Fensterscheiben trocken wischen

Keine passende Antwort gefunden?

Kontaktieren Sie uns jetzt!